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Tagesgeldkonten

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Tagesgeldkonto

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto, über dessen Guthaben der Kontoinhaber täglich verfügen kann. Kündigungsfristen gibt es im Gegensatz zum Sparbuch nicht. Die tägliche Verfügbarkeit, die Verzinsung, und der Wegfall von Kündigungsfristen sind die Vorteile eines solchen Kontos. Als Nachteil für den Kunden kann sich herausstellen, dass die Bank jederzeit ohne Ankündigung den Zinssatz – auch nach unten – ändern kann. Ein Tagesgeldkonto ist in der Regel nicht für den allgemeinen Zahlungsverkehr vorgesehen: Überweisungen auf Fremdkonten und Lastschriften sind somit nicht möglich.

Verzinsung
Die Verzinsung eines Tagesgeldkontos bezieht sich wie allgemein üblich immer auf das Jahr. Unterschiede gibt es bei der Auszahlungsweise der Zinsen: Viele Banken zahlen die Zinsen einmal im Jahr aus (meist am Jahresende), andere zahlen anteilig monatlich oder vierteljährlich aus. Die Vorteile einer monatlichen oder vierteljährlichen anteiligen Auszahlung liegen auf der Hand: Die Zinsen werden mitverzinst (Zinseszins) und der Anleger profitiert von der Verfügbarkeit der ausgezahlten Zinsen. Über diese kann – anders als bei Anlagen mit festen Laufzeiten – sofort nach Gutschrift verfügt werden.

Verfügbarkeit
Über das Guthaben auf einem Tagesgeldkonto kann täglich verfügt werden. Die tägliche Verfügbarkeit bezieht sich dabei keineswegs auf die tatsächliche Verfügung über das Geld: Verfügt werden kann über das Guthaben in der Regel nur durch Überweisung auf ein vorher definiertes Referenzkonto (meist das Girokonto). Die Laufzeiten für elektronisch eingereichte Überweisungen sind gesetzlich festgelegt und müssen den Empfänger innerhalb eines Geschäftstages erreichen. Erst dann kann zum Beispiel durch Barabhebung oder Überweisung auf ein Fremdkonto über das Guthaben verfügt werden. Vereinzelt sind auch Angebote von Instituten anzutreffen, die ein Tagesgeldkonto mit einer Bankkarte ausstatten: Mit dieser kann dann an einem Geldautomaten über das Guthaben verfügt werden. Eine Bezahl-Funktion ähnlich wie bei einer EC-Karte wird aber auch hier ausgeschlossen.


Kündigungsfristen
Kündigungsfristen existieren bei Tagesgeldkonten definitionsgemäß nicht. Vereinzelt benutzen Institute den Begriff „Tagesgeld" in Verbindung mit Produkten, die eigentlich gar keine Tagesgeldkonten sind, sondern vielmehr moderne Sparbücher darstellen: Vor allem Direktbanken bieten Sparbücher an, die ähnlich wie Tagesgeldkonten hohe Zinsen bieten und über deren Guthaben in einem definierten Rahmen täglich verfügt werden kann. Wird über den definierten Rahmen hinaus verfügt, ist das dem Institut in der Regel drei Monate vor Verfügung mitzuteilen.

Verfügbarkeit
Eine elektronisch eingereichte Rücküberweisung muss innerhalb eines Geschäftstages auf das angegebene Referenzkonto valutiert werden. Aus diesem Grund ist das Guthaben erst am nächsten Werktag auf dem Referenzkonto gutgeschrieben. Ein etwaiger Nachteil entsteht hier darin, dass trotz stetiger Verfügbarkeit des Tagesgeldes die Laufzeit für die Überweisung mit einkalkuliert werden muss.

Zinsänderung
Theoretisch nachteilig ist die Tatsache, dass der Zinssatz seitens der Bank täglich geändert werden kann. Eine Garantie, dass ein Zinssatz über eine längere Zeit gültig ist, gibt es in der Regel nicht. Vereinzelt versprechen Banken jedoch potentiellen Neukunden einen stabilen Zinssatz für eine gewisse Zeit (meist drei bis zwölf Monate), um diese als Kunden zu gewinnen. Nach Ablauf der Garantiezusage wird das Guthaben zu dem dann üblichen Zinssatz verzinst.

Sicherheit

Einlagen auf Tagesgeldkonten unterliegen der Einlagensicherung, sind daher mündelsicher gemäß § 1807  BGB. In der EU beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherungsgrenze seit dem 30. Juni 2009 100 % der Einlagensumme, maximal jedoch 100.000 €. Viele Länder übertreffen diese gesetzliche Anforderung: Italien garantiert bis zu 103.000 €, Deutschland dagegen erfüllt lediglich die europäische Mindestvorgabe.
Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus bieten Banken in vielen Ländern weitere Sicherungen an. In Deutschland sind dies die Einlagensicherungsfonds der jeweiligen Bankenverbände, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Einlagen der Kunden schützen. Einen Rechtsanspruch auf Entschädigung haben Bankkunden allerdings nicht.
Es muss jedoch beachtet werden, dass Banken diese Einlagensicherung umgehen können, wenn sich der Hauptsitz der Bank außerhalb der EU befindet und lediglich Niederlassungen der Bank in den jeweiligen Ländern vorhanden sind.

 
 
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