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Girokonto

Das Girokonto ist ein von Kreditinstituten für Bankkunden geführtes Kontokorrentkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokontos gebucht.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
In Anbetracht der herausragenden Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs für die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Leben wurde zum 1. Juli 2010 eine Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Kernpunkt des seitdem geltenden Rechts zur Kontopfändung bildet das so genannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Weitere gesetzliche Änderungen beim Pfändungsschutzkonto sind nach Auffassung der Bundesregierung vom 7. April 2011, die den Kontopfändungsschutz als „signifikant verbessert" ansieht, nicht geplant.

Gebühren und Zinsen
Viele Gebühren rund um die Nutzung des Girokontos haben die Rechtsprechung beschäftigt. Bankguthaben auf Girokonten werden üblicherweise nicht oder nur gering verzinst. Die Sollzinsen für Inanspruchnahmen von Krediten (genehmigte Kreditlinien bzw. geduldete Überziehungen) richten sich nach dem jeweiligen Preisaushang. Die Verzinsung einer Überziehung ist im Gegensatz hierzu relativ hoch, sie liegt in der Regel zwischen 7 und 15 Prozent. Meist wird eine Kontoführungsgebühr als Pauschale oder je Buchungsposten berechnet. Die Mehrzahl der Institute bietet jedoch inzwischen auch kostenlose Girokonten an, was jedoch meistens an Bedingungen geknüpft wird, wie zum Beispiel ein regelmäßiger Geldeingang oder eine reine Online-Kontoführung. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Kontenführung ebenfalls meist kostenlos.

 
 
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